Visumpreise Russland
Die aufgefürhten Visumpreise beinhalten die Visumsbearbeitungsgebühr sowie die normale Konsulargebühr, die von uns in Vorkasse an Konsulate entrichtet wird. Für deutsche Staatsbürger werden keine
weiteren Konsulargebühren erhoben – bei den Preisen handelt es sich in diesem Fall um den Endpreis inklusive Mehrwertsteuer.
Achtung: Für Staatsbürger bestimmter anderer Länder können noch zusätzliche Konsulargebühren erhoben werden.
Wichtige Informationen:
ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visum eingeführt.
a. Bie der Beantragung eines Visums für Privat- oder Touristen-Reisen werden bei der Antragstellung Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines
regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung /im Original/, Registrierung der eigenen Firma, Nachweis von Wohneigentum usw.).
b. Bei der Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen werden verlangt: * (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und eine Kopie der Registrierung der eigenen Firma; * (bei Angestellten
oder Arbeitern) eine Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Briefpapier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und
die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.
Konsulargebühren:
In Zukunft wird die Visum-Antragsstellung aus den konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation in Deutschland in ein externes Visumzentrum, „Visa Handling Service
GmbH“(VHS), verlegt und damit auch die Funktionen der Konsulargebührenberechnung und der Rückgabe der visierten Reisepässe.
Nur in Einzelfällen ist eine Visumbeantragung direkt im russischen Konsulat möglich und auch dann nur bei persönlicher Vorsprache des Antragsstellers. Zusammen mit der Konsulargebühr wird künftig
für den Antragsteller auch eine Servicegebühr von 36,5,- Euro inkl. MwSt. pro Pass durch die Bearbeitung im russischen Visumzentrum VHS fällig.
Außerdem muss das Visum-Antragsformular ab dem 08. Januar 2013 über den Server des russischen Außenministeriums ausgefüllt und übermittelt werden. Über weitere Informationen, die das
Antragsverfahren, die Visagebühren und die Bearbeitungszeiten betreffen, werden wir Sie informieren, sobald die russische Behörde diese veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass auf Grund dieser
Umstellung mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Bitte berücksichtigen Sie diese aktuellen Informationen bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die Einreise in die Russische Föderation (Russland) kann nur mit einem gültigen Visum erfolgen, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation beantragt werden kann. An der Grenze
werden keine Visa ausgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
Unser Service umfasst die komplette Abwicklung der Visumbeantragung – einfach, schnell und kostengünstig. Alles, was Sie tun müssen, ist sich auf dieser Seite das für Sie passende Visum
herauszusuchen und uns die dafür erforderlichen Unterlagen zuzusenden oder persönlich vorbeizubringen. Um alles weitere kümmern wir uns!
Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisen) und gilt für einen in der Einladung bzw. Reisebestätigung bestimmten Termin (keine Tagesvisen) und für festgelegte
Ortschaften.
Es können gleichzeitig keine zwei Visen für einen Pass ausgestellt werden. Überprüfen Sie Ihr Visum sofort nach Erhalt Ihres Resiepasses und nicht erst vor dem Abflug (insbesondere Geburtsdatum,
Passnummer), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig durch das Konsulat korrigieren lassen zu können.
Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden. Visen fur mehrere Einreisen werden nur aufgrund einer Original-Einladung des russischen Aussenministeriums (oder seiner
Regionalvertretungen) bzw. des russischen Innenministeriums (oder seiner Regionalvertretung – UFMS) oder per Telex (elektronische Befürwortung des russischen Aussenministeriums) ausgestellt. Sofern
Sie dazu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Visumbeantragung:
1.Besonderheiten bei Geschäftsreisen bzw. Dienstreisen:
ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt.
Für die Beantragung eiens Visums für Geschäftsreisen werden verlangt: * (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma; * (bei Angestellten oder Arbeitern)
Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur
Dienstreise nach Russland ergeben.
In diesen Fällen wird zur Visabeantragung eine vom russischen Aussenministerium, seiner entsprechenden regionalen Vertretungen oder den Behörden des russischen Innenministeriums (UFMS)
ausgestellte förmliche Einladung benötigt.
Dieses Verfahren gilt generell für alle Städte und Regionen Russlands, in denen es solche Vertretungen des Aussenministeriums gibt.
Die Einladung ist von Vertretern russischer Firmen, Institutionen oder Organisationen bzw. anderer Einrichtungen bei der Konsularverwaltung des Aussenministeriums der Russischen Föderation oder
bei den Vertretungen des Aussenministeriums in den Regionen für die einzuladenden Personen mit einem gesonderten Formular zu beantragen (dazu benötigt Ihr Partner in Russland Passkopien der
einzuladenden Personen).
Nur aufgrund dieses Antrags wird eine entsprechende Einladung auf einem speziellen Formular mit Kopfbogen mit Stempel und Unterschrift ausgestellt, welches dann dem ausländischen Besucher von
seinem russischen Partner für die Visabeantragung zugeleitet werden muss.
Hinweis:
Einladungen mit Reisezwecken wie Studienaufenthalt, Kultur- oder Schüleraustausch, humanitäre bzw. karitative Hilfe usw. müssen in jedem konkreten Fall aufgrund einer vom
Aussenministerium der Russischen Föderation oder seiner Vertretung erteilten Einladung beantragt werden. Im folgenden finden Sie Informationen über den Jugend- bzw. Schüleraustausch zwischen Rußland
und Deutschland.
Für Schüler- bzw. Jugendaustausch wird zur Visabeantragung eine vom russischen Aussenministerium, seiner entsprechenden regionalen Vertretung (siehe die Liste anbei) oder den Behörden des
russischen Innenministeriums (UFMS) ausgestellte förmliche Einladung benötigt.
Es kann auch zur Visaerteilung eine Einladung der entsprechenden russischen Institutionen oder Organisationen vorgelegt werden. Diese Einladung (mit dem Briefkopf der Organisation und der
Steuernummer “INN”) muss folgende Angaben beinhalten: Vorname, Name, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer des Reisenden genaue Ein– und Ausreisetermine, Ziel der Reise genaue
Reiseroute Datum, Siegel und Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation Eine Visaerteilung für Schüler- bzw. Jugendaustausch ist nur für eine Dauer von
bis zu 90 Tagen möglich.
Solche Einladungen werden entweder im Original oder als gut lesbare Faxkopien akzeptiert. Beim Schüleraustausch sind neben den Jugendlichen auch Begleitpersonen von Visagebühren befreit (bei
Gruppe von bis zu 10 Jugendlichen – 1 Erwachsener; bei Gruppe von 10 bis 20 Jugendlichen – 2 Erwachsene, usw.).
Beim Schüler- bzw. Jugendaustausch ist es wichtig, dass in der Einladung die Formulierung “Jugendkontakte” (“молодежные связи”) als Zweck der Reise angegeben wird. In allen anderen Fällen kann die
Frage über die gebührenfreie bzw. gebührenpflichtige Visaerteilung erst nach Vorlage der Einladung geklärt werden.
Wenn in der Einladung kein Sondervermerk “gebührenfrei” enthalten ist, behält sich das Generalkonsulat das Recht vor, die Konsulargebühren ohne weitere Erläuterungen zu erheben. Für die anderen
Ortschaften und Regionen der Russischen Föderation, in denen es keine Vertretung des Aussenministeriums gibt, genügt eine Einladung der entsprechenden russischen Firma, Institution, Organisation oder
anderen Einrichtung. Die Einladung (mit dem Briefkopf der Firma und der Steuernummer “INN”) wird als Originalschreiben akzeptiert.
Diese Einladung muss folgende Angaben beinhalten: Vorname, Name, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer des Reisenden genaue Ein- und Ausreisedaten (max. bis 90 Tage) genaue
Reiseroute, Ziel der Reise Datum, Siegel und Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation.
2. Für Touristen (auch Individualreisende) ist eine Reisebestätigung und Voucher des russischen Reiseveranstalters mit folgenden Angaben erforderlich: (eine Reisebestätigung und
Voucher kann man über Spomer GmbH besorgen).
Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine oder typographisch lesbar angegeben Art des beantragten Visums (ein- oder zweimaliges Visum) Staatsangehörigkeit Ein- und Ausreisedaten für
Rußland (Aufenthaltsdauer max. 30 Tage) Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an den die Bestätigung gerichtet ist Gebursdatum bzw. Ort und Geschlecht des ausländischen Bürgers Passnummer des
ausländischen Bürgers Zweck der Reise (Tourist, Autotourist, Tourist mit bestimmten Zwecken, Jagd-Tourist) Reiseziel und Aufenthaltsort Adresse des Reiseveranstalters und sein Berechnungsnummer nach
der Liste der touristischen Organisationen, die Reisen für Rußland оrganisieren ggf. zusätzliche Angaben Eine solche Reisebestätigung muss von einem bevollmächtigten Mitarbeiter der
Reiseveranstalters unterschrieben und mit einem Stempel dieses Reiseveranstalters versiegelt werden.
Weiterhin muß eine Reisebestätigung des deutschen Reisebüros oder Reiseveranstalters vorgelegt werden. Wiederholen Sie die wichtigsten Angaben im Visumantrag mit genauer Beschreibung der
Reiseroute (was bei Bus- und kombinierten Reisen sehr wichtig ist, weil ein Spezialvermerk im Visum einzuholen ist).
Für individuelle Reisen mit dem PKW/Wohnmobil/Motorrad auf den freigegebenen Strecken und für Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn ist ebenso die o.g. Reisebestätigung
erforderlich. Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden! Bei touristischen Gruppenreisen muss zusätzlich eine Gruppenliste beigefügt werden, in der die einzelnen Teilnehmer in
numerischer Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdaten, Paßnummern und Nationalitäten aufzuführen sind. Weiterhin sind Reisedaten, Reiseroute, Reiseart sowie ggf. Grenzübergangsstellen
zu vermerken.
Diese Gruppenliste muss vom russischen Partner-Reiseveranstalter mit Ref.-Nr., Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt werden und den übrigen zur Visabeantragung benötigten Unterlagen beigefügt
werden. Reisepässe und Visaanträge sind entsprechend der Gruppenliste jeweils durchnumeriert und in getrennten Stapeln gebunden einzureichen. Hinweis: Die Touristen-Visa sind spätestens 2 Arbeitstage
vor der geplanten Abreise zu beantragen.
3. Ein Transitvisum muss folgendermassen beantragt werden Kopie des ausgefüllten Visumantrages. Kopie des Visums für das Drittland.
Hinweise:
Sofern Sie kein Visum für die Reise in das Drittland benötigen (z.B. als deutscher Staatsbürger in die baltischen Staaten) fügen Sie bitte eine Reisebestätigung für das Drittland mit der
Gruppenliste bei, auf der die einzelnen Teilnehmer in numerischer Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Paßnummern und Nationalitäten aufgeführt sind. Weiterhin sind Reisedaten, Reiseroute,
Reiseart sowie ggf. Grenzübergangsstellen zu vermerken. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist, muss ein Touristen- oder Geschäftsvisum beantragt
werden.
4. Ein Privatvisum wird nur aufgrund einer förmlichen Einladung erteilt, die im Original vorzulegen ist.
Diese Einladung wird von russischen Staatsbürgern bei den örtlichen UFMS-Behörden eingeholt. Geben Sie bitte Ihre genaue Ein- bzw. Ausreisedaten im Visumantrag und die Reiseart (Flugzeug, PKW,
Motorrad u.s.w.) an. Hinweise: Visa für private Reisen werden nur auf Grund einer Einladung im Original (keine Faxkopie) ausgestellt.
Wenn das Kind ohne Eltern (mit einer begleitenden Person) oder mit einem Elternteil nach Russland reist, müssen die Eltern beim einem deutschen Notar eine Erklärung bzw. Vollmacht abgeben, daß Sie
damit einverstanden sind, daß ihr Kind Deutschland für den jeweiligen Zeitraum verlässt.
Krankenversicherung:
Für die Staatsbürger der Schengener Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) sowie von Israel gilt bei den Reisen nach Russland eine
Krankenversicherungspflicht.
Mit dem Visumantrag ist ein Versicherungskartenformular (im Original) und einen Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (als Kopie) vorzulegen. Wenn Sie die Versicherung bislang noch nicht
abgeschlossen haben, kann diese bei uns beantragt werden.
Die Versicherungsbedingungen werden den Kunden mit dem Reisepass ausgehändigt. Die Abrechnung erfolgt per gesondertem Ausweis in unseren Rechnungen. Bitte legen Sie das ausgefüllte
Versicherungskartenformular bei.
Beantragung per Post:
Visaanträge, russland visum können bei der M-Reisen24 auch per Post eingereicht werden, wobei sich die Bearbeitungszeit durch den Postweg um ca. 3 bis 4 Tage verlängert.
Für eine postalische Beantragung eines Visums sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
ein ausreichend frankierter Rückumschlag mit Ihrer Anschrift und Ihrer Telefonnummer
Wir empfehlen die sichere Rücksendung als „Einschreiben“, was zur Zeit 4,10 € kostet. Bitte beachten, Sie, dass eine auch Verkürzung des Postwegs durch einen entsprechend teureren
Tarif möglich ist.
Über uns:
Wir sind keine offizielle Behörde der Botschaft, sondern ein kompetentes Reisebüro
mit Schwerpunkt die Reiseunterlagenvorbereitung für Visumservice.
Unser Service bietet Ihnen zahlreiche Vorteile!
Zeit sparen:
Anstatt persönlich einen Termin beantragen und in das zuständige Konsulat zu fahren, senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post zu. Wir reichen diese vor Ort bei den zuständigen Behörden
ein.
Unsere Kenntnisse:
Wir prüfen die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen vor der Antragsstellung.
Wir helfen Ihnen und beantworten die Fragen ( telefonisch, per Post, per Email,...).
Sie erhalten bei uns ausführliche Hinweise rund um die Visums-Beantragung.
Abholung:
Wir holen Ihres Visums beim Konsulat ab.
Die fertige Unterlagen können per Post geschickt oder bei uns im Büro abgeholt werden.
Für alle EU Bürger:
Wir beschaffen Ihr Visum unabhängig von Ihrem Wohnort.
Unseren Visum-Service bieten wir für alle EU-Bürger an, die Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wichtig!!!!
Bitte informieren Sie sich , welche Grenzübergänge für EU-Pässe mit Visum ofen sind.
Wir, als Reisebüro tragen keine Verantwortung dafür.